Der Countdown läuft: Ablösung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Für alle Sicherheitsbeauftragten im Bereich Maschinenwesen und Versuchsfeldtechnik steht eine große Änderung an. Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) wurde verabschiedet und löst die alte Richtlinie ab. Auch wenn die Übergangsfristen noch laufen, müssen wir uns an der TU jetzt vorbereiten – besonders bei der Beschaffung und dem Eigenbau von Versuchsständen.

Was ist neu für uns als Sifas?

Die größte Neuerung betrifft die Digitalisierung und Cybersicherheit. Eine Maschine gilt künftig nur dann als sicher („CE-konform“), wenn sie gegen Korruption durch Dritte geschützt ist. Das bedeutet:

  1. Safety & Security wachsen zusammen: Ein Hackerangriff darf nicht dazu führen, dass Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtschranken an Textilmaschinen) deaktiviert werden. Die IT-Sicherheit wird damit direkter Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.

  2. Digitale Betriebsanleitungen: Endlich rechtssicher – Hersteller dürfen Anleitungen künftig rein digital bereitstellen. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass diese für das Personal an den Anlagen jederzeit (auch offline) abrufbar sind.

  3. KI-Systeme: Maschinen, die „selbstlernendes“ Verhalten zeigen (z.B. Cobots im Labor), fallen unter verschärfte Sicherheitsprüfungen.

Handlungsbedarf für die Bereiche:

  • Beschaffung: Bitte achten Sie bei neuen Ausschreibungen darauf, dass Lieferanten bereits jetzt Konformität zur neuen Verordnung zusichern, insbesondere bei vernetzten Anlagen.

  • Bestandsanlagen (Retrofit): Werden alte Maschinen „wesentlich verändert“ (z.B. durch neue Steuerungen), greift sofort die neue Verordnung.

Nächste Schritte: Das Sachgebiet Arbeitssicherheit wird im kommenden Quartal Schulungen zur neuen Risikobeurteilung unter Aspekten der „Security“ anbieten.Weiterführende Links: